Technische Einordnung, normative Grenzen und warum druckfeste Kapselungen kein mobiles Konzept sind
1. Einordnung: Was ein Ex-Gehäuse ist – und was nicht
Ein explosionsgeschütztes Gehäuse ist kein explosionsgeschütztes Gerät, sondern Teil eines bewerteten Gesamtsystems.
Der Explosionsschutz entsteht ausschließlich durch die Kapselung, nicht durch das eingesetzte Betriebsmittel.
Normativ ist entscheidend:
Bewertet wird das vollständige System
Nicht das einzelne, eingelegte Gerät
Die Zündquelle darf vorhanden sein, muss aber sicher eingeschlossen oder beherrscht werden
➡️ Das Betriebsmittel im Inneren bleibt technisch nicht explosionsgeschützt.
2. Relevante Zündschutzarten bei Ex-Gehäusen
Ex d – Druckfeste Kapselung

Innere Explosion zulässig
Kein Flammen- oder Druckdurchschlag nach außen
Massive Bauweise zwingend erforderlich
Öffnen im explosionsgefährdeten Bereich unzulässig
Normative Basis (sicher):
EN IEC 60079-0 – Allgemeine Anforderungen
EN IEC 60079-1 – Druckfeste Kapselung „d“
Ex p – Überdruckkapselung
Schutz durch Spülung / Überdruck
Kontinuierliche Überwachung erforderlich
Abhängigkeit von Energieversorgung und Sensorik
Erhöhter organisatorischer und technischer Aufwand
Normative Basis (sicher):
EN IEC 60079-0
EN IEC 60079-2 – Überdruckkapselung „p“
Ex e – Erhöhte Sicherheit (nur ergänzend)
Für Klemmen, Anschlüsse, passive Komponenten
Keine aktiven Zündquellen
Kein eigenständiges Schutzkonzept für Elektronik
Normative Basis (sicher):
EN IEC 60079-7 – Erhöhte Sicherheit „e“
➡️ In der Praxis werden diese Zündschutzarten häufig kombiniert, was Planung, Bewertung und Betrieb komplexer, nicht einfacher macht.
3. Thermisches Verhalten – der kritische Punkt
Nicht explosionsgeschützte Geräte sind nicht für:
definierte maximale Oberflächentemperaturen
Worst-Case-Lasten
Fehlerfallbetrachtungen im Ex-Umfeld
ausgelegt.
Im Ex-Gehäuse verschärfen sich die Randbedingungen:
eingeschränkte Wärmeabfuhr
Wärmestau
lokale Hotspots (CPU, Ladeelektronik, Netzteile)
➡️ Die Temperaturklasse (T-Klasse) gilt immer für das Gesamtsystem und muss messtechnisch nachgewiesenwerden.
Normative Basis (sicher):
EN IEC 60079-0 – Temperaturgrenzen und Prüfanforderungen
4. Stationäre Anwendungen – normativ und praktisch sinnvoll ✅
Typische Anwendungen:
Steuer- und Schaltschränke
Industrie-PCs
Netzteile, Umrichter
Kameras, Funk- und Messtechnik
Warum Ex-Gehäuse hier funktionieren:
feste Montage
kein Bedienzugriff im Ex-Bereich
Gehäuse bleibt geschlossen
Wartung nur in freigemessener Umgebung
➡️ Für stationäre Anwendungen sind Ex-Gehäuse Stand der Technik und normativ sauber beherrschbar.
5. Mobile Anwendungen – hier entstehen die Probleme ❌

Die zentrale Frage:
Wer möchte eine druckfeste Kapselung tatsächlich tragen und bedienen?
Die sachliche Antwort:
Druckfeste Kapselungen sind konstruktiv nicht für Mobilität gedacht.
6. Warum Ex-d konstruktiv kein mobiles Konzept ist
Eine druckfeste Kapselung erfordert:
dickwandige Gehäuse (Aluminium oder Edelstahl)
massive Flansche
lange Zündspalte
verschraubte Deckel mit definiertem Drehmoment
Konsequenzen:
hohes Gewicht (oft mehrere Kilogramm)
sperrige Bauform
eingeschränkte Ergonomie
Öffnen nur mit Werkzeug
Öffnen im Ex-Bereich unzulässig
➡️ „Tragbar“ bedeutet hier meist nur: theoretisch transportierbar.
7. Öffnen und Akkuwechsel im Ex-Bereich – fachlich korrekt eingeordnet
Es ist kein Standard, dass explosionsgeschützte Geräte im Ex-Bereich geöffnet oder der Akku gewechselt werden darf.
Im Gegenteil:
Die meisten Ex-Geräte sind so ausgelegt, dass
Akkuwechsel außerhalb des Ex-Bereichs erfolgt
das Gerät im Ex-Bereich geschlossen bleibt
Das ist:
normativ zulässig
betrieblich üblich
sicherheitstechnisch sinnvoll
Die wenigen Ausnahmen
Es existieren wenige, speziell ausgelegte Ex-Geräte, bei denen:
Akkuwechsel oder definierte Öffnungsvorgänge im Ex-Bereich erlaubt sind
Diese Ausnahmen erfordern:
eigensichere Energiekonzepte
konstruktive Trennung von Zündquellen
erhöhten Prüf- und Zertifizierungsaufwand
➡️ Sie sind die Ausnahme, nicht die Regel.
8. Der systemische Unterschied zum Ex-Gehäuse
Der entscheidende Unterschied bleibt:
Bei Ex-Geräten ist das Öffnungs- oder Akkuwechselkonzept Teil der Zertifizierung
Bei Ex-Gehäusen ist jedes Öffnen im Ex-Bereich grundsätzlich unzulässig, da:
das eingelegte Gerät nicht explosionsgeschützt ist
der Ex-Schutz ausschließlich durch die Kapselung entsteht
➡️ Das ist kein Detail, sondern ein grundlegender Systemunterschied.
9. Betreiberverantwortung und Organisation
Der Einsatz eines Ex-Gehäuses für mobile oder benutzerinteraktive Anwendungen verlagert Verantwortung:
vom Hersteller
zum Betreiber
Mit Folgen:
detaillierte Gefährdungsbeurteilung
Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Schulungspflichten
erhöhtes Haftungsrisiko
Rechtlicher Rahmen (sicher):
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Geräte)
BetrSichV (DE) – Betreiberpflichten
TRGS 720 ff. – Explosionsschutz (DE)
10. Sachlicher Vergleich
| Kriterium | Ex-Gehäuse | Ex-Gerät |
|---|---|---|
| Stationärer Einsatz | ✅ | ✅ |
| Mobiler Einsatz | ❌ | ✅ |
| Öffnen im Ex-Bereich | ❌ | ⚠️ meist nicht |
| Akkuwechsel im Ex-Bereich | ❌ | ⚠️ selten |
| Öffnungskonzept zertifiziert | ❌ | ✅ |
| Ergonomie | schlecht | praxistauglich |
| Betreiberaufwand | hoch | moderat |
| Normative Robustheit | begrenzt | hoch |
⚠️ = nur bei speziell dafür zugelassenen Geräten
11. Fachliches Fazit
Ex-geschützte Gehäuse sind kein Ersatz für explosionsgeschützte Geräte, sondern ein stationäres Schutzkonzept.
Sinnvoll, wenn:
stationär
geschlossen
überwacht
klar organisiert
Kritisch, wenn:
mobil
benutzerinteraktiv
häufig geöffnet
thermisch anspruchsvoll
Druckfeste Kapselungen sind dafür gebaut, stillzustehen – nicht dafür, getragen zu werden.
Wer Mobilität braucht, braucht kein Ex-Gehäuse, sondern ein echtes explosionsgeschütztes Gerät.