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Neue VDI 2263 Blatt 8: Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren auf aktuellem Stand

23. Juli 2026 durch
Neue VDI 2263 Blatt 8: Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren auf aktuellem Stand
seeITnow GmbH, Jörg Brinkmann
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Beim Transport von Getreide, Futtermitteln, Zucker, Holzstaub, Kunststoffen oder anderen staubhaltigen Schüttgütern können in Förderanlagen explosionsfähige Staub-Luft-Gemische entstehen. Besonders Elevatoren verbinden dabei häufig mehrere Anlagenbereiche miteinander. Ein Brand oder eine Explosion kann sich deshalb über die Fördertechnik schnell auf weitere Anlagenteile ausbreiten.

Der Verein Deutscher Ingenieure hat im Juni 2026 die vollständig überarbeitete Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 „Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Ausgabe aus Dezember 2008 und beschreibt den aktuellen Stand der Technik für die sichere Planung und den Betrieb entsprechender Förderanlagen.

Welche Förderanlagen werden betrachtet?

Als Elevatoren gelten in diesem Zusammenhang Senkrechtförderer, mit denen Schüttgüter zwischen unterschiedlichen Höhen transportiert werden. Die Richtlinie behandelt insbesondere:

  • Becherelevatoren

  • Winkel- beziehungsweise Z-Becherförderer

  • Pendelbecherwerke

  • Wellkantenförderer

Die beschriebenen Grundsätze können nach Angaben des VDI auch auf vergleichbare Fördersysteme übertragen werden.

Warum besteht bei Elevatoren eine besondere Gefahr?

Eine Staubexplosion benötigt grundsätzlich einen brennbaren Staub, Sauerstoff, eine ausreichend hohe Staubkonzentration und eine wirksame Zündquelle. In geschlossenen Förderanlagen können diese Bedingungen gleichzeitig auftreten.

Mögliche Zündquellen sind beispielsweise:

  • heiß gelaufene Lager oder Antriebsteile

  • Reibung durch schief laufende Gurte

  • schleifende oder blockierte Bauteile

  • eingetragene Fremdkörper

  • mechanisch erzeugte Funken

  • elektrostatische Entladungen

  • ungeeignete elektrische Betriebsmittel

  • Glimmnester im Fördergut

Elevatoren können zudem verschiedene Anlagenbereiche miteinander verbinden. Ohne geeignete Entkopplungsmaßnahmen besteht daher die Gefahr, dass sich Druckwellen, Flammen oder brennendes Material in angeschlossene Silos, Filter, Förderleitungen oder Produktionsanlagen ausbreiten.

Hersteller und Betreiber tragen unterschiedliche Verantwortung

Die VDI 2263 Blatt 8 berücksichtigt ausdrücklich sowohl die Aufgaben der Hersteller als auch die Pflichten der Betreiber. Dabei folgt sie der europäischen Trennung zwischen Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen.

Für Hersteller von Geräten und Schutzsystemen ist insbesondere die Richtlinie 2014/34/EU, häufig als ATEX-Produktrichtlinie bezeichnet, relevant. Betreiber explosionsgefährdeter Bereiche müssen dagegen vor allem die betrieblichen Anforderungen der Richtlinie 1999/92/EG beziehungsweise deren nationale Umsetzung beachten. In Deutschland gehören hierzu unter anderem die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.

Die neue VDI-Richtlinie betont, dass Maßnahmen gegen Brände und Explosionen nicht erst nach der Inbetriebnahme betrachtet werden dürfen. Sie müssen bereits bei der Planung und Konstruktion der Anlage berücksichtigt werden.

Was sollten Betreiber jetzt prüfen?

Die Veröffentlichung bedeutet nicht automatisch, dass jede vorhandene Anlage umgebaut werden muss. VDI-Richtlinien haben grundsätzlich Empfehlungscharakter, dienen aber als wichtige Orientierung an den anerkannten Regeln beziehungsweise am Stand der Technik.

Da Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig überprüft und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik angepasst werden müssen, sollten Betreiber die neue Ausgabe zum Anlass nehmen, vorhandene Schutzkonzepte zu kontrollieren.

Dabei sollten unter anderem folgende Punkte betrachtet werden:

  1. Eigenschaften des Schüttguts

    Ist das Material brennbar? Welche sicherheitstechnischen Kenngrößen liegen vor? Können sich während der Förderung feinere oder trockenere Staubfraktionen bilden?

  2. Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre

    In welchen Bereichen des Elevators können gefährliche Staubkonzentrationen auftreten? Werden auch An- und Abfahrvorgänge, Störungen und Reinigungsarbeiten berücksichtigt?

  3. Mögliche Zündquellen

    Sind Lager, Gurtlauf, Drehzahl und Temperatur ausreichend überwacht? Können Fremdkörper, Reibung, elektrostatische Aufladung oder heiße Oberflächen eine Entzündung auslösen?

  4. Vorbeugender Explosionsschutz

    Lassen sich Staubfreisetzung und Ablagerungen verringern? Werden geeignete und korrekt gekennzeichnete Betriebsmittel eingesetzt?

  5. Konstruktiver Explosionsschutz

    Sind Druckentlastung, Explosionsunterdrückung, explosionsfeste Bauweise oder eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich?

  6. Explosionstechnische Entkopplung

    Wird verhindert, dass sich eine Explosion auf angeschlossene Anlagenteile überträgt?

  7. Brandfrüherkennung und Abschaltung

    Werden Temperaturanstiege, Drehzahlabweichungen, Gurtfehllauf oder Glimmnester rechtzeitig erkannt? Ist eindeutig festgelegt, wie die Anlage im Gefahrenfall abgeschaltet wird?

  8. Reinigung, Wartung und Dokumentation

    Gibt es verbindliche Reinigungsintervalle? Werden Staubablagerungen, Verschleiß und sicherheitsrelevante Veränderungen dokumentiert?

Explosionsschutzdokument weiterhin entscheidend

Werden bei der Gefährdungsbeurteilung gefährliche explosionsfähige Gemische festgestellt, muss der Arbeitgeber dies in einem Explosionsschutzdokument besonders ausweisen. Daraus muss unter anderem hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet sowie geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.

Die Gefahrstoffverordnung verlangt außerdem, Brand- und Explosionsgefährdungen möglichst zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren. Technische Schutzmaßnahmen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.

Eine Aktualisierung kann insbesondere erforderlich sein, wenn:

  • neue Schüttgüter verarbeitet werden,

  • sich Materialeigenschaften oder Staubanteile verändern,

  • Fördermengen erhöht werden,

  • Umbauten oder Erweiterungen stattfinden,

  • Schutz- oder Überwachungseinrichtungen verändert werden,

  • neue sicherheitstechnische Erkenntnisse vorliegen,

  • Störungen, Brände oder Beinaheereignisse aufgetreten sind.

Sichere Inspektion in explosionsgefährdeten Bereichen

Auch regelmäßige Sichtkontrollen, Wartungsarbeiten und die Dokumentation von Schäden gehören zu einem wirksamen Schutzkonzept. Müssen Mitarbeitende dabei explosionsgefährdete Bereiche betreten, dürfen eingesetzte Arbeitsmittel keine zusätzliche Zündquelle darstellen.

Das betrifft beispielsweise:

  • explosionsgeschützte Taschen- und Arbeitsleuchten

  • ATEX-Smartphones und Tablets

  • explosionsgeschützte Kameras

  • geeignete Kommunikationsgeräte

  • mobile Mess- und Prüfgeräte

Mit explosionsgeschützten mobilen Geräten lassen sich beispielsweise Typenschilder, Staubablagerungen, beschädigte Gehäuse, undichte Verbindungen oder auffällige Lagerstellen direkt vor Ort dokumentieren. Entscheidend ist, dass Gerätekategorie, Explosionsgruppe, Temperaturklasse und Geräteschutzniveau zur jeweiligen Zoneneinteilung passen.

Fazit

Mit der im Juni 2026 veröffentlichten VDI 2263 Blatt 8 steht Herstellern, Planern und Betreibern eine aktualisierte technische Grundlage für den Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht ein ganzheitliches Konzept: von der Kenntnis des Förderguts über die Vermeidung wirksamer Zündquellen bis zur Begrenzung und Entkopplung möglicher Explosionen.

Betreiber entsprechender Förderanlagen sollten deshalb prüfen, ob ihre Gefährdungsbeurteilung, das Explosionsschutzdokument, die Betriebsanweisungen und die eingesetzten Schutzmaßnahmen noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

ATEXshop.de bietet explosionsgeschützte Smartphones, Tablets, Kameras, Leuchten und Kommunikationslösungen für Kontrollen, Wartungsarbeiten und Dokumentationsaufgaben in explosionsgefährdeten Bereichen.

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