💨 Druckluft = explosionsgeschützt? Ein gefährlicher Irrtum
In explosionsgefährdeten Bereichen vertrauen viele Anwender auf Druckluftmaschinen – in der Annahme, dass diese sicherer sind als elektrische Geräte. Der Gedanke liegt auf der Hand: keine Elektrizität, keine Funken, kein Problem?
Leider falsch gedacht.
Druckluftsysteme können auch mechanische Zündquellen erzeugen – und sind daher nicht automatisch explosionsgeschützt.
🔍 Was die ATEX-Richtlinie wirklich besagt
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gilt für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden und selbst potenzielle Zündquellen enthalten – unabhängig von der Art des Antriebs.
Das bedeutet:
Eine Maschine mit pneumatischem Antrieb muss auch ATEX-konform sein, wenn beispielsweise:
- erzeugte heiße Oberflächen
- kann durch Reibung oder Stöße Funken bilden
- ist elektrostatisch aufgeladen
- enthält mechanische Zündquellen gemäß EN ISO 80079-36
🧪 Zertifizierung ist möglich – aber nicht automatisch
Druckluftmaschinen können in der Tat eine ATEX-Kennzeichnung mit einer Nummer der benannten Stelle erhalten – wenn der Hersteller die Anforderungen erfüllt und den Zertifizierungspfad beschreitet. Das bedeutet
- Vollständige Analyse der Zündquellen
- Dokumentation gemäß EN ISO 80079-36/-37
- Optional: Prüfung eines Produktmusters
- Prüfung und Einreichung der Unterlagen bei einer benannten Stelle
⚠️ Wichtig zu wissen: Keine obligatorische Prüfung durch eine benannte Stelle für Zone 1 (Kategorie 2)
Ein weit verbreiteter Irrtum:
Selbst für Geräte, die in Zone 1 (Kategorie 2G/2D) verwendet werden sollen, ist eine Prüfung durch eine benannte Stelle nicht erforderlich.
Stattdessen:
- vollständige und konforme technische Dokumentation,
- die Selbstbewertung durch den Hersteller,
- und die interne Qualitätssicherung.
Die benannte Stelle überprüft in der Regel nur die Vollständigkeit und Rückverfolgbarkeit der Dokumentation – nicht automatisch das physische Gerät selbst.
Nur für die Kategorie 1G/1D (Zone 0/20) ist eine EU-Baumusterprüfung mit Baumusterbewertung durch eine benannte Stelle gesetzlich vorgeschrieben.
🔥 Wo Zündgefahren durch Druckluft auftreten können
Auch ohne Elektrik können druckluftbetriebene Maschinen potenzielle Zündquellen sein:
- Reibung in Gleitlagern oder Turbinen
- Schlagenergie für Meißelhämmer, Vibratoren oder Schleifmaschinen
- Funkenbildung bei metallischem Kontakt
- Elektrostatische Aufladung durch Luftbewegung oder Kunststoffe
- Überhitzung durch Dauerbetrieb ohne Kühlung
✅ Was Sie in der Praxis beachten sollten
- 🔍 Gibt es eine ATEX-Kennzeichnung mit der Nummer der benannten Stelle?
- 📄 Ist eine Zündquellenanalyse gemäß EN ISO 80079-36/37 verfügbar?
- 📦 Eignung für Zone 1/21 vom Hersteller schriftlich bestätigt?
- 🤝 Kommunikation mit Explosionsschutzbeauftragten und HSE-Beauftragten
🧯 Fazit
Druckluft allein schützt nicht vor Explosionen. Mechanische Zündquellen müssen ebenfalls berücksichtigt und dokumentiert werden. Für Zone 1 bedeutet dies
👉 ATEX ist vorgeschrieben – jedoch keine externe Prüfung.
Die Verantwortung liegt beim Hersteller – und im Zweifelsfall beim Betreiber.