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🛠️ Druckluftbetriebene Maschinen: Nicht automatisch explosionsgeschützt

Druckluftbetriebene Geräte gelten oft als Ex-sicher – doch das ist ein Irrtum. Warum sie nicht automatisch ATEX-zertifiziert sind, erklären wir im Beitrag.

💨 Druckluft = explosionsgeschützt? Ein gefährlicher Irrtum

In explosionsgefährdeten Bereichen vertrauen viele Anwender auf Druckluftmaschinen – in der Annahme, dass diese sicherer sind als elektrische Geräte. Der Gedanke liegt auf der Hand: keine Elektrizität, keine Funken, kein Problem?

Leider falsch gedacht.

Druckluftsysteme können auch mechanische Zündquellen erzeugen – und sind daher nicht automatisch explosionsgeschützt.

🔍 Was die ATEX-Richtlinie wirklich besagt

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gilt für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden und selbst potenzielle Zündquellen enthalten – unabhängig von der Art des Antriebs.

Das bedeutet:

Eine Maschine mit pneumatischem Antrieb muss auch ATEX-konform sein, wenn beispielsweise:

  • erzeugte heiße Oberflächen
  • kann durch Reibung oder Stöße Funken bilden
  • ist elektrostatisch aufgeladen
  • enthält mechanische Zündquellen gemäß EN ISO 80079-36

🧪 Zertifizierung ist möglich – aber nicht automatisch

Druckluftmaschinen können in der Tat eine ATEX-Kennzeichnung mit einer Nummer der benannten Stelle erhalten – wenn der Hersteller die Anforderungen erfüllt und den Zertifizierungspfad beschreitet. Das bedeutet

  • Vollständige Analyse der Zündquellen
  • Dokumentation gemäß EN ISO 80079-36/-37
  • Optional: Prüfung eines Produktmusters
  • Prüfung und Einreichung der Unterlagen bei einer benannten Stelle

⚠️ Wichtig zu wissen: Keine obligatorische Prüfung durch eine benannte Stelle für Zone 1 (Kategorie 2)

Ein weit verbreiteter Irrtum:

Selbst für Geräte, die in Zone 1 (Kategorie 2G/2D) verwendet werden sollen, ist eine Prüfung durch eine benannte Stelle nicht erforderlich.

Stattdessen:

  • vollständige und konforme technische Dokumentation,
  • die Selbstbewertung durch den Hersteller,
  • und die interne Qualitätssicherung.

Die benannte Stelle überprüft in der Regel nur die Vollständigkeit und Rückverfolgbarkeit der Dokumentation – nicht automatisch das physische Gerät selbst.

Nur für die Kategorie 1G/1D (Zone 0/20) ist eine EU-Baumusterprüfung mit Baumusterbewertung durch eine benannte Stelle gesetzlich vorgeschrieben.

🔥 Wo Zündgefahren durch Druckluft auftreten können

Auch ohne Elektrik können druckluftbetriebene Maschinen potenzielle Zündquellen sein:

  • Reibung in Gleitlagern oder Turbinen
  • Schlagenergie für Meißelhämmer, Vibratoren oder Schleifmaschinen
  • Funkenbildung bei metallischem Kontakt
  • Elektrostatische Aufladung durch Luftbewegung oder Kunststoffe
  • Überhitzung durch Dauerbetrieb ohne Kühlung

✅ Was Sie in der Praxis beachten sollten

  • 🔍 Gibt es eine ATEX-Kennzeichnung mit der Nummer der benannten Stelle?
  • 📄 Ist eine Zündquellenanalyse gemäß EN ISO 80079-36/37 verfügbar?
  • 📦 Eignung für Zone 1/21 vom Hersteller schriftlich bestätigt?
  • 🤝 Kommunikation mit Explosionsschutzbeauftragten und HSE-Beauftragten

🧯 Fazit

Druckluft allein schützt nicht vor Explosionen. Mechanische Zündquellen müssen ebenfalls berücksichtigt und dokumentiert werden. Für Zone 1 bedeutet dies

👉 ATEX ist vorgeschrieben – jedoch keine externe Prüfung.

Die Verantwortung liegt beim Hersteller – und im Zweifelsfall beim Betreiber.

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