Im Januar 2026 hat die EU-Kommission die 6. Ausgabe der ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht. Die Leitlinien dienen der einheitlichen Auslegung der ATEX-Produktrichtlinie und richten sich an Hersteller, Importeure, Händler, Notified Bodies und Marktaufsichtsbehörden.
Wichtig vorab:
👉 Die ATEX-Richtlinie selbst wurde nicht geändert.
👉 Der Leitfaden konkretisiert, präzisiert und schließt Interpretationslücken aus der Praxis.
Warum eine neue Ausgabe?
Die 6. Ausgabe basiert auf den Beschlüssen der ATEX Expert Group vom 28.04.2025 und greift Themen auf, die in den letzten Jahren regelmäßig zu Unsicherheit geführt haben – insbesondere bei Grenzfällen, Verantwortung in der Lieferkette und digitalen Produkten
atex-guidelines-6th-edition-jan…
.Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Klarere Abgrenzung: Was fällt unter ATEX – was nicht?
Der Leitfaden konkretisiert erneut:
Abgrenzung zwischen Gerät, Komponente und Baugruppe
Wann Zubehör, Software oder Sicherheitseinrichtungen ATEX-relevant sind
Erweiterte Beispiele in der sogenannten Borderline List (z. B. WLAN-Access-Points, Kabel, Kühlschränke für flüchtige Stoffe)
➡️ Für Betreiber heißt das: „Nicht elektrisch“ oder „nur Zubehör“ schützt nicht vor ATEX-Pflichten.
2. Verantwortung der Wirtschaftsakteure wurde geschärft
Die Pflichten von:
Herstellern
Importeuren
Händlern / Distributoren
wurden nicht neu definiert, aber deutlich praxisnäher erläutert.
Klarstellung u. a.:
Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt, ist rechtlich Hersteller
Auch Änderungen am vorgesehenen Verwendungszweck können eine neue ATEX-Bewertung auslösen
Händler müssen „mit der gebotenen Sorgfalt“ prüfen – kein Blindverkauf mehr
➡️ Besonders relevant für Systemintegratoren und Re-Branding.
3. Software & digitale Funktionen stärker berücksichtigt
Neu ist die deutlichere Einordnung von:
Software als Teil sicherheitsrelevanter Funktionen
Mess-, Steuer- und Regelgeräten mit Firmware-Updates
Risiken durch Fehlfunktionen oder Updates im Ex-Bereich
➡️ ATEX endet nicht bei der Hardware.
➡️ Software kann Zündquelle oder Sicherheitsrisiko sein.
4. Zusammenspiel mit anderen EU-Richtlinien sauber erklärt
Der Leitfaden geht detaillierter auf Schnittstellen ein, z. B. zu:
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Funkanlagenrichtlinie (RED)
Druckgeräterichtlinie (PED)
EMV- und Niederspannungsrichtlinie
➡️ Mehrfachkonformität ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
5. Marktüberwachung & Dokumentation
Die Rolle der Marktaufsicht wird klar benannt:
Technische Unterlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und aktuell sein
Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette wird betont
CE-Kennzeichnung ohne belastbare Dokumentation ist ein Risiko
➡️ „CE draufkleben“ reicht nicht – auch nicht rückwirkend.
Fazit: Keine Revolution – aber weniger Grauzonen
Die 6. Ausgabe des ATEX-Leitfadens bringt:
keine neuen Pflichten
keine Verschärfung der Richtlinie
aber weniger Interpretationsspielraum
Für Unternehmen bedeutet das:
Bessere Planbarkeit
Weniger Diskussionen mit Prüfern und Behörden
Höhere Anforderungen an Dokumentation und Sorgfalt
Oder klar gesagt:
Wer ATEX bisher sauber gemacht hat, muss nichts ändern.
Wer kreativ interpretiert hat, sollte jetzt nachziehen.
Quelle
ATEX Guidelines – 6th Edition, January 2026, European Commission