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ATEX-Leitfaden 6. Ausgabe (01/2026): Was hat sich geändert – und warum das relevant ist

9. Februar 2026 durch
ATEX-Leitfaden 6. Ausgabe (01/2026): Was hat sich geändert – und warum das relevant ist
seeITnow GmbH, Jörg Brinkmann
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Im Januar 2026 hat die EU-Kommission die 6. Ausgabe der ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht. Die Leitlinien dienen der einheitlichen Auslegung der ATEX-Produktrichtlinie und richten sich an Hersteller, Importeure, Händler, Notified Bodies und Marktaufsichtsbehörden.

Wichtig vorab:

👉 Die ATEX-Richtlinie selbst wurde nicht geändert.

👉 Der Leitfaden konkretisiert, präzisiert und schließt Interpretationslücken aus der Praxis.

Warum eine neue Ausgabe?

Die 6. Ausgabe basiert auf den Beschlüssen der ATEX Expert Group vom 28.04.2025 und greift Themen auf, die in den letzten Jahren regelmäßig zu Unsicherheit geführt haben – insbesondere bei Grenzfällen, Verantwortung in der Lieferkette und digitalen Produkten 

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.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Klarere Abgrenzung: Was fällt unter ATEX – was nicht?

Der Leitfaden konkretisiert erneut:

  • Abgrenzung zwischen Gerät, Komponente und Baugruppe

  • Wann Zubehör, Software oder Sicherheitseinrichtungen ATEX-relevant sind

  • Erweiterte Beispiele in der sogenannten Borderline List (z. B. WLAN-Access-Points, Kabel, Kühlschränke für flüchtige Stoffe)

➡️ Für Betreiber heißt das: „Nicht elektrisch“ oder „nur Zubehör“ schützt nicht vor ATEX-Pflichten.

2. Verantwortung der Wirtschaftsakteure wurde geschärft

Die Pflichten von:

  • Herstellern

  • Importeuren

  • Händlern / Distributoren

wurden nicht neu definiert, aber deutlich praxisnäher erläutert.

Klarstellung u. a.:

  • Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt, ist rechtlich Hersteller

  • Auch Änderungen am vorgesehenen Verwendungszweck können eine neue ATEX-Bewertung auslösen

  • Händler müssen „mit der gebotenen Sorgfalt“ prüfen – kein Blindverkauf mehr

➡️ Besonders relevant für Systemintegratoren und Re-Branding.

3. Software & digitale Funktionen stärker berücksichtigt

Neu ist die deutlichere Einordnung von:

  • Software als Teil sicherheitsrelevanter Funktionen

  • Mess-, Steuer- und Regelgeräten mit Firmware-Updates

  • Risiken durch Fehlfunktionen oder Updates im Ex-Bereich

➡️ ATEX endet nicht bei der Hardware.

➡️ Software kann Zündquelle oder Sicherheitsrisiko sein.

4. Zusammenspiel mit anderen EU-Richtlinien sauber erklärt

Der Leitfaden geht detaillierter auf Schnittstellen ein, z. B. zu:

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

  • Funkanlagenrichtlinie (RED)

  • Druckgeräterichtlinie (PED)

  • EMV- und Niederspannungsrichtlinie

➡️ Mehrfachkonformität ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.

5. Marktüberwachung & Dokumentation

Die Rolle der Marktaufsicht wird klar benannt:

  • Technische Unterlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und aktuell sein

  • Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette wird betont

  • CE-Kennzeichnung ohne belastbare Dokumentation ist ein Risiko

➡️ „CE draufkleben“ reicht nicht – auch nicht rückwirkend.

Fazit: Keine Revolution – aber weniger Grauzonen

Die 6. Ausgabe des ATEX-Leitfadens bringt:

  • keine neuen Pflichten

  • keine Verschärfung der Richtlinie

  • aber weniger Interpretationsspielraum

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Bessere Planbarkeit

  • Weniger Diskussionen mit Prüfern und Behörden

  • Höhere Anforderungen an Dokumentation und Sorgfalt

Oder klar gesagt:

Wer ATEX bisher sauber gemacht hat, muss nichts ändern.

Wer kreativ interpretiert hat, sollte jetzt nachziehen.

Quelle

ATEX Guidelines – 6th Edition, January 2026, European Commission 

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