Wer in explosionsgefährdeten Bereichen arbeitet, weiß: Sicherheit und Zulassung stehen über allem. ATEX-zertifizierte Geräte werden nach strengen Normen geprüft und zugelassen. Dabei gilt nicht nur das Gerät selbst, sondern immer das Gesamtsystem aus Gehäuse, Elektronik, Dichtung – und ja, auch Zubehörteilen wie einer Displayschutzfolie.
1. Die ATEX-Zulassung gilt nur im geprüften Zustand
Jedes ATEX-Gerät ist ein technisch geprüftes System. Der Hersteller weist in seiner EU-Konformitätserklärung und in der Betriebsanleitung genau aus, welche Komponenten und Zubehörteile Teil dieser Prüfung sind.
Wird ein anderes, nicht freigegebenes Zubehörteil verwendet, verändert sich der geprüfte Zustand – und damit erlischt die ATEX-Zulassung.
Beispiel:
Ein Smartphone für Zone 1/21 wurde mit einem bestimmten Typ Glas- oder Kunststofffolie geprüft. Wird eine andere Folie aufgeklebt, verändert sich u. U. die Oberflächentemperatur, die elektrostatische Ableitfähigkeit oder die Schutzklasse (z. B. IP68).
Das Gerät gilt dann nicht mehr als explosionsgeschützt, auch wenn es technisch noch funktioniert.
2. Elektrostatische Aufladung ist ein reales Risiko
Displayschutzfolien aus Kunststoff können sich elektrostatisch aufladen. In explosionsfähiger Atmosphäre genügt bereits eine kleine Entladung, um ein Zündereignis auszulösen.
Hersteller zugelassene Schutzfolien sind deshalb leitfähig oder ableitend ausgelegt und erfüllen die Anforderungen nach EN 60079-0 („Explosionsgefährdete Bereiche – Geräte – Allgemeine Anforderungen“).
Eine handelsübliche Folie aus dem Elektronikhandel dagegen ist nicht geprüft, kann eine Oberflächenladung aufbauen und ist somit ein Sicherheitsrisiko.
3. Garantie, Haftung und Versicherung
Wird ein Gerät mit nicht genehmigtem Zubehör betrieben, verliert der Hersteller:
seine Produkthaftung,
seine ATEX-Garantie,
und im Ernstfall kann auch der Versicherungsschutz entfallen.
Im Schadensfall wird geprüft, ob das Gerät bestimmungsgemäß verwendet wurde. Schon eine unzulässige Folie, ein Fremd-Ladegerät oder ein anderer Akku kann als unsachgemäße Nutzung gewertet werden.
4. Empfehlung aus der Praxis
Verwenden Sie nur vom Hersteller zugelassenes Zubehör – und zwar konsequent. Das gilt nicht nur für:
Displayschutzfolien
Ladegeräte und Dockingstationen
Headsets oder Funkmodule
Schutzhüllen und Halterungen
Sondern auch für Ersatzteile wie Akkus oder Dichtungen.
Nur so bleibt das Gerät vollständig ATEX-konform, und Sie können sich im Explosionsschutz auf die geprüften Werte verlassen.
Fazit
Ein ATEX-Gerät ist kein gewöhnliches Smartphone oder Tablet – es ist ein sicherheitsrelevantes Arbeitsmittel.
Schon kleine Abweichungen vom geprüften Zustand, etwa durch eine nicht freigegebene Displayschutzfolie, können das Sicherheitskonzept außer Kraft setzen.
Deshalb gilt:
Nur Originalzubehör verwenden – keine Kompromisse im Ex-Bereich.