Die Digitalisierung der Instandhaltung schreitet kontinuierlich voran. Digitale Wartungspläne, mobile Dokumentation, QR-Codes und ERP-Anbindungen machen Smartphones und Tablets heute zu unverzichtbaren Werkzeugen in der Prozessindustrie.
Mit der neuen AK-Praxis des NAMUR-Arbeitskreises 4.7 Explosionsschutz wird nun ein häufig diskutiertes Thema konkretisiert: Unter welchen Voraussetzungen dürfen ATEX-Geräte der Kategorie 3 (Zone 2/22) im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten zeitweise in Bereichen der Zone 1 bzw. 21 eingesetzt werden?
Wichtig vorab: Keine generelle Freigabe für Zone 1
Die wichtigste Aussage der neuen AK-Praxis lautet:
Die Veröffentlichung stellt ausdrücklich keine allgemeine Zulassung von Kategorie-3-Geräten für Zone 1 oder Zone 21 dar.
Im Gegenteil:
Stehen geeignete Geräte der Kategorie 2 für Zone 1/21 zur Verfügung, sind diese grundsätzlich bevorzugt einzusetzen.
Die NAMUR beschreibt lediglich ein mögliches Explosionsschutzkonzept, das im Rahmen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung angewendet werden kann. Es handelt sich nicht um eine Änderung der ATEX-Richtlinie oder der Zoneneinteilung.
Warum wird dieses Thema überhaupt diskutiert?
In vielen Betrieben zeigt sich ein praktisches Problem:
Moderne Smartphones und Tablets der Kategorie 2 (Zone 1/21) bieten häufig nicht dieselbe Leistungsfähigkeit wie aktuelle Consumer- oder Industriegeräte der Kategorie 3 (Zone 2/22). Gründe sind beispielsweise:
veraltete Betriebssysteme
eingeschränkte Hardware
geringe Geräteauswahl
fehlende Unterstützung moderner Unternehmenssoftware
Die Auswahl leistungsfähiger Geräte der Kategorie 3 ist dagegen deutlich größer. Genau daraus entstand die Fragestellung, ob solche Geräte unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Instandhaltungstätigkeiten verwendet werden können.
Die Einschränkungen sind entscheidend
Die NAMUR beschreibt sehr klar, dass Kategorie-3-Geräte nur unter eng definierten Bedingungen zeitweise in Zone 1/21 mitgeführt werden dürfen.
Dazu gehören unter anderem:
ausschließlich für Instandhaltungstätigkeiten
kein dauerhafter Aufenthalt im Ex-Bereich
keine unbeaufsichtigte Ablage
sofortiges Verlassen des Bereiches bei Gasalarm, Lösemittelgeruch oder Staubaustritt
kein Laden oder Öffnen des Gerätes im Ex-Bereich
keine Nutzung von USB- oder anderen Schnittstellen
Schutz gegen Herunterfallen
Entfernung des Gerätes nach einem Sturz bis zur Prüfung
dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisung und Unterweisung der Mitarbeiter
Besonders wichtig: Bei Tätigkeiten mit vorhersehbarer Ex-Atmosphäre bleibt das Verbot bestehen
Dieser Punkt wird häufig übersehen.
Die NAMUR stellt ausdrücklich klar:
Kategorie-3-Geräte dürfen gerade nicht bei Arbeiten mitgeführt werden, bei denen mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muss.
Dazu zählen beispielsweise:
Probenahmen
Ab- und Umfüllprozesse
Dosierungen über Mannlöcher
Filterwechsel
Reinigungsarbeiten mit möglicher Stofffreisetzung
Für solche Tätigkeiten bleibt weiterhin ein Gerät erforderlich, das für Zone 1/21 zugelassen (Kategorie 2) ist.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Auch wenn Kategorie-3-Geräte verwendet werden, nennt die AK-Praxis Mindestanforderungen:
ATEX Kategorie 3 nach Richtlinie 2014/34/EU
Explosionsgruppe IIC
Temperaturklasse T4
Staubgruppe IIIB
Schutzart mindestens IP54
Zusätzlich müssen die Geräte dokumentiert geprüft und vom Betreiber freigegeben werden.
Was bedeutet das für Betreiber?
Die neue AK-Praxis eröffnet Unternehmen mehr Flexibilität bei der Digitalisierung der Instandhaltung.
Sie ersetzt jedoch keine Gefährdungsbeurteilung und keine gesetzlichen Anforderungen.
Jeder Betreiber muss individuell bewerten,
ob die beschriebenen Randbedingungen erfüllt werden,
welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind,
welche Arbeiten überhaupt mit Kategorie-3-Geräten zulässig sind.
Unsere Empfehlung vom ATEXshop
Die Veröffentlichung der NAMUR zeigt, dass moderne mobile Arbeitsmittel zunehmend Bestandteil sicherer Instandhaltungsprozesse werden können.
Dennoch gilt weiterhin:
Für den regulären Einsatz in Zone 1 oder Zone 21 empfehlen wir grundsätzlich ATEX-zertifizierte Geräte der Kategorie 2.
Kategorie-3-Geräte können lediglich im Rahmen des von der NAMUR beschriebenen Explosionsschutzkonzeptes und einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden.
Eine pauschale Freigabe für Zone 1 oder 21 existiert ausdrücklich nicht.
Wer Smartphones oder Tablets in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzen möchte, sollte daher nicht nur auf die Geräteauswahl achten, sondern auch die organisatorischen Voraussetzungen und die betriebliche Dokumentation berücksichtigen.
Sie haben Fragen zur Auswahl geeigneter ATEX-Smartphones oder Tablets? Das Team von ATEXshop.de unterstützt Sie gerne bei der Auswahl einer normgerechten und praxisgerechten Lösung für Ihren Einsatzbereich.