📄 Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung möglicher Gefährdungen im Betrieb. Im Explosionsschutz dient sie dazu festzustellen, ob gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, welche Zündquellen wirksam werden könnten und welche technischen, organisatorischen und konstruktiven Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

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Was im Ex-Kontext dazu gehört

Zur Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz gehört nicht nur die Stoffbetrachtung. Es geht auch um die Bedingungen des Auftretens explosionsfähiger Gemische, die Beurteilung wirksamer Zündquellen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Zoneneinteilung. TRGS 720 und die Folgeregeln 721 bis 724 bilden dafür das zentrale deutsche Regelwerk.

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Wichtiger Zusammenhang

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden. Im Explosionsschutz geschieht das im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 GefStoffV. Das ist nicht optional, sondern der formale Nachweis, dass die Bewertung durchgeführt und in Maßnahmen übersetzt wurde. 

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