Konformitätsbescheinigung
Kein eindeutig definierter Standardbegriff im ATEX-Recht. In der Praxis wird damit häufig irrtümlich die EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder die EU-Baumusterprüfbescheinigung einer benannten Stelle bezeichnet. Für eine rechtlich saubere Verwendung sollte der konkrete Dokumententyp benannt werden.
Abgrenzung der wichtigen Dokumente
EU-Konformitätserklärung
Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU erfüllt. Dieses Dokument gehört zum formalen Nachweis der Konformität und ist rechtlich der saubere Begriff, wenn es um die Erklärung des Herstellers geht.
EU-BaumusterprĂĽfbescheinigung
Bescheinigung einer benannten Stelle über die Prüfung eines repräsentativen Produktmusters, soweit das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren dies verlangt. Umgangssprachlich wird das oft fälschlich einfach „ATEX-Zertifikat“ oder eben „Konformitätsbescheinigung“ genannt.
Bescheinigung einer benannten Stelle
Kann Teil eines vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens sein, ersetzt aber nicht automatisch die EU-Konformitätserklärung des Herstellers. Herstellererklärung und Prüfdokument der benannten Stelle sind zwei verschiedene Dinge.